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Gemeindesportverband Brüggen e.V. Willkommen in der Welt des Sports.
 

Alle Jahre wieder - ein schöner Anlass zum Feiern ...

 

Ehrungsordnung
(aufgestellt durch den Gemeindesportverband Brüggen im Dezember 2002)

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Grundlage

Der Gemeindesportverband Brüggen ehrt in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Brüggen am Ende oder Anfang eines Jahres die erfolgreichsten Sportler und Sportlerinnen. Die Auswahl der Sportler für die Gemeindeehrung trifft ein fachkundiges Gremium, das aus Vertretern des Sportausschusses, der Verwaltung und des Gemeindesportverbandes bestehen kann. Die Vorauswahl trifft auf jeden Fall der zuständige Fachwart im Gemeindesportverband und der Vorstand des Gemeindesportverbandes.

Ehrungen

Es können nur Sportler geehrt werden, die Bürger der Gemeinde sind, Sportler aus einem Verein der Gemeinde oder Bürger der Gemeinde, die den Erfolg in einem auswärtigen Verein erzielt haben. Geehrt werden auch Mitglieder von Vereinen, die mit ihrer Sportart nicht dem Kreis-/Landes-/Deutschen Sportbund angeschlossen sind, ihre Leistungen und Erfolge aber gleichzusetzen sind mit Sportlern aus Sportvereinen (Schießsportler und Fahnenschwenker aus Bruderschaften usw.).

Kriterien:

Als Einzelsportler sind ehrungswürdig

  • Platzierte von eins bis drei bei Kreismeisterschaften, Bezirksmeister- schaften oder bei anderen Meisterschaften;

  • Platzierte von eins bis acht bei Landesverbandsmeisterschaften oder bei anderen Meisterschaften;

  • Platzierte von eins bis acht bei Deutschen Meisterschaften oder wenn sie schon die Mindestleistung erfüllen und dann auch an den Deutschen Meisterschaften teilnehmen.

  • Teilnehmer bei Europa- und Weltmeisterschaften.

  • Teilnehmer bei Olympischen Spielen.

Als Mannschaftssportler sind ehrungswürdig

  • Liga-Aufsteiger, Kreismeister, Landesmeister, Westdeutsche Meister, Deutsche Meister und Auswahlsportler, die für den Kreis-, Landes- und Deutschen Verband an den Start gehen.

Außergewöhnliche Leistungen:

Darüber entscheidet grundsätzlich das Gremium oder der zuständige Fachwart.

Ehrung verdienstvoller Mitarbeiter:

Die Vereine benennen verdienstvolle Mitarbeiter, die für eine Ehrung in Frage kommen. Ob es zu einer Ehrung kommt, darüber der Gemeindesportverband oder der zuständige Fachwart.

Ehrung der Gemeindemeister:

Bei der Ehrung der Gemeindemeister entscheidet der Gemeindesportverband und der zuständige Fachwart. Es sollte hier ein Unterschied zwischen Jugend– und Senioren-Gemeindemeister gemacht werden.

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