Ehrungsordnung
(aufgestellt durch den Gemeindesportverband Brüggen im Dezember 2002)
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Grundlage
Der Gemeindesportverband Brüggen ehrt in Zusammenarbeit mit der Gemeinde
Brüggen am Ende oder Anfang eines Jahres die erfolgreichsten Sportler
und Sportlerinnen. Die Auswahl der Sportler für die Gemeindeehrung
trifft ein fachkundiges Gremium, das aus Vertretern des
Sportausschusses, der Verwaltung und des Gemeindesportverbandes
bestehen kann. Die Vorauswahl trifft auf jeden Fall der zuständige
Fachwart im Gemeindesportverband und der Vorstand des
Gemeindesportverbandes.
Ehrungen
Es können nur Sportler geehrt werden, die Bürger der Gemeinde sind,
Sportler aus einem Verein der Gemeinde oder Bürger der Gemeinde, die
den Erfolg in einem auswärtigen Verein erzielt haben. Geehrt werden
auch Mitglieder von Vereinen, die mit ihrer Sportart nicht dem
Kreis-/Landes-/Deutschen Sportbund angeschlossen sind, ihre Leistungen
und Erfolge aber gleichzusetzen sind mit Sportlern aus Sportvereinen
(Schießsportler und Fahnenschwenker aus Bruderschaften usw.).
Kriterien:
Als Einzelsportler sind ehrungswürdig
-
Platzierte von eins bis drei bei Kreismeisterschaften,
Bezirksmeister- schaften
oder bei anderen Meisterschaften;
-
Platzierte von
eins bis acht bei Landesverbandsmeisterschaften oder bei anderen
Meisterschaften;
-
Platzierte von
eins bis acht bei Deutschen Meisterschaften oder wenn sie schon
die Mindestleistung erfüllen und dann auch an den Deutschen
Meisterschaften teilnehmen.
-
Teilnehmer bei
Europa- und Weltmeisterschaften.
-
Teilnehmer bei
Olympischen Spielen.
Als Mannschaftssportler sind ehrungswürdig
-
Liga-Aufsteiger, Kreismeister, Landesmeister, Westdeutsche Meister,
Deutsche Meister und Auswahlsportler, die für den Kreis-, Landes- und
Deutschen Verband an den Start gehen.
Außergewöhnliche Leistungen:
Darüber entscheidet grundsätzlich das Gremium oder der zuständige Fachwart.
Ehrung verdienstvoller Mitarbeiter:
Die Vereine benennen verdienstvolle Mitarbeiter, die für eine Ehrung in
Frage kommen. Ob es zu einer Ehrung kommt, darüber der
Gemeindesportverband oder der zuständige Fachwart.
Ehrung der Gemeindemeister:
Bei der Ehrung der Gemeindemeister entscheidet der Gemeindesportverband
und der zuständige Fachwart. Es sollte hier ein Unterschied zwischen
Jugend– und Senioren-Gemeindemeister gemacht werden.